Statuten
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Wesen und Zweck
Die FDP.Die Liberalen des Kreises Emmental ist ein Zusammenschluss von Frauen und Männern aus allen Bevölkerungskreisen, die sich zu den liberalen Grundsätzen, zu den Zweckbestimmungen der FDP.Die Liberalen des Kantons Bern und der FDP.Die Liberalen Schweiz bekennen.
Art. 2 Name, Sitz und Rechtsstellung
Die Partei führt den Namen FDP.Die Liberalen Emmental.
Als Kreispartei der FDP.Die Liberalen des Kantons Bern ist sie ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz am Wohnort des jeweiligen Kreispräsidenten.
Art. 3 Aufbau
Die FDP.Die Liberalen Emmental ist in Sektionen unterteilt und entspricht der Verwaltungsregion Emmental sowie des Wahlkreises Emmental per 1.1.2010.
II. Mitgliedschaft
Art. 4 Erwerb und Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Kreispartei besteht aus den Mitgliedern der Sektionen.
Wo keine Sektion besteht, ist die Direktmitgliedschaft bei der Kreispartei möglich.
Für Erwerb und Erlöschen der Mitgliedschaft gelten die Bestimmungen der jeweiligen Sektionen sowie die Art. 4 bis 6 der Statuten der FDP.Die Liberalen des Kantons Bern.
Art. 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind berechtigt, gemäss den statutarischen Regelungen an der parteiinternen Willensbildung teilzunehmen und sich auf den verschiedenen Ebenen in Parteiorgane wählen zu lassen. Insbesondere steht ihnen das Recht zu,
- Anträge an die bzw. in den verschiedenen Parteigremien zu stellen
- Motionen, die von mindestens 30 Mitgliedern unterzeichnet werden, an den Vorstand zuhanden der Parteiversammlung zu richten,
- an Urabstimmungen teilzunehmen.
Sie haben die mit der Mitgliedschaft verbundenen finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.
III. Organisation
Art. 6 Die Parteiversammlung
- Die Parteiversammlung ist das oberste Organ der Kreispartei. Sie setzt sich aus allen Mitgliedern zusammen.
- Die Parteiversammlung tritt ordentlicherweise ein Mal in der ersten Hälfte jedes Kalenderjahres zusammen, ausserordentlicherweise auf Beschluss des Vorstandes, auf Verlangen von drei Sektionen oder von mindestens 50 Mitgliedern.
- Die Parteiversammlung:
- Nominiert Kandidierende bei Wahlen in den Regierungsrat zuhanden der FDP.Die Liberalen des Kantons Bern.
- Nominiert die Kandidierenden des Kreises bei Wahlen in den Grossen Rat.
- Nominiert bei Regierungsstatthalterwahlen und Wahlen an die Kreisgerichte.
- Nominiert zuhanden der FDP.Die Liberalen des Kantons Bern die kantonalen Delegierten für die Delegiertenversammlung der FDP.Die Liberalen Schweiz.
- Nominiert die Kandidierenden für das eidgenössischen Parlament zuhanden der FDP.Die Liberalen des Kantons Bern.
- Setzt sich ein für die FDP.Die Liberalen-Interessen innerhalb der Gemeindeverbände und weiterer kommunaler und regionaler Organisationen innerhalb des Kreises.
- Befindet über Anträge an die FDP.Die Liberalen des Kantons Bern.
- Beschliesst die Bildung und Auflösung ständiger Kommissionen.
- Wählt den Kreispräsidenten und alle übrigen Mitglieder des Vorstandes, die ihm nicht von Amtes wegen angehören.
- Genehmigt Jahresbericht, Jahresrechnung und Voranschlag.
- Befindet über Annahme oder Abänderung der Statuten sowie eine allfällige Auflösung der Partei.
- Festlegung der Beiträge der Sektionen pro Mitglied, sowie die Beiträge der Direktmitglieder.
- Kann zu Handen der Kantonalpartei zu kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen Empfehlungen abgeben.
Art. 7 Der Vorstand
- Der Vorstand besteht aus dem Kreispräsidenten, einem Vizepräsidenten und weiteren Mitgliedern.
- Der Vorstand konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidenten selbst.
- Im Vorstand sind zudem folgende Funktionen zu besetzen: Finanzchef/Kassier, Sekretär, ständiger Wahlkampfleiter, Kommunikationschef und Verantwortlicher für die politische Betreuung der Sektionen und Mitglieder.
- Die Amtsperiode der gewählten Mitglieder dauert 4 Jahre. Die Amtszeit ist auf 3 volle Amtsperioden beschränkt.
- Der Vorstand hat die Leitung der Partei inne und vertritt sie gegen Aussen.
- Mitglieder des eidgenössischen und kantonalen Parlamentes des Kreises können an den Vorstandssitzungen teilnehmen und sind stimmberechtigt..
- Der Vorstand tritt zusammen, so oft es die Geschäfte erfordern. Jedes Mitglied kann die Einberufung einer Sitzung verlangen.
- Der Vorstand ist zuständig für alles, was nicht durch Statuten oder Gesetz einem anderen Organ übertragen ist.
Art. 8 Die Kontrollstelle
Die Kontrollstelle besteht aus zwei Revisoren. Diese werden jeweils für eine Amtsdauer von 4 Jahren gewählt und sind wieder wählbar. Die Revisoren prüfen die Kassa- und Rechnungsführung und erstatten der Parteiversammlung jährlich Bericht.
IV. Finanzen
Art. 9 Mittelbeschaffung
Die finanziellen Mittel der Partei werden beschafft
- Aus den Beiträgen der Sektionen und der Direktmitglieder
- Aus den Beiträgen freisinniger Behördenmitglieder, deren Wahl von der Kreispartei organisiert wird
- Aus jährlichen Finanzaktionen
- Aus freiwilligen Zuwendungen
Art. 10 Jährlicher Mitgliederbeitrag/persönliche Haftung
- Die Beiträge der Sektionen werden pro Mitglied der Sektion erhoben und betragen maximal CHF 50.— pro Mitglied. Die Beiträge der unter Art. 6
Abs. 3.2. gewählten freisinnigen Behördenmitglieder betragen maximal CHF 2'000.—. - Die persönliche Haftung der Sektionen, der Parteimitglieder und der Behördenmitglieder für Verpflichtungen der Partei ist ausgeschlossen.
V. Schlussbestimmungen
Art. 11 Statutenrevision und Auflösung
Statutenänderungen und eine Auflösung der Partei kann die Parteiversammlung mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschliessen. Ein allfälliges Vermögen fällt an die Sektionen im Verhältnis zu den von den Sektionen in den letzten fünf Jahren einbezahlten Jahresbeiträgen.
Art. 12 Inkraftsetzung
Diese Statutenänderungen treten mit der Parteiversammlung der Kreispartei vom 06. Mai 2009 in Kraft. Sie bedürfen der Genehmigung der FDP.Die Liberalen des Kantons Bern.
Rüegsau, 06. Mai 2009
Der Kreispräsident: Der Kreissekretär:
François Nottaris Kathrin Bohnenblust
Sinngemäss gilt die männliche Form auch für das weibliche Geschlecht.