Nein zur Verwässerung der Schuldenbremse

Heute hat die Finanzkommission des Grossen Rates ein Vernehmlassungsverfahren zu einer Verfassungsänderung eröffnet. Gegenstand ist eine Anpassung der Schuldenbremse, mit welcher es dem Kanton Bern ermöglicht werden soll, sich leichter als heute neu zu verschulden. Die FDP spricht sich klar gegen solche Ansinnen aus.

Der Kanton Bern verfügt heute in seiner Verfassung sowohl über eine Schuldenbremse für die Erfolgsrechnung als auch über eine Schuldenbremse für die Investitionsrechnung. Beide Bestimmungen sind in den Jahren 2002 bzw. 2008 mit grossem Mehr vom Volk angenommen worden. Sie haben sich bewährt und dank ihnen konnte der Kanton Bern seine Schulden spürbar reduzieren, was gerade im Hinblick auf eine künftig nicht auszuschliessende Zinshausse von grossem Wert sein dürfte.

Die FDP.Die Liberalen sieht daher keinen Handlungsbedarf, hier etwas zu ändern. Es ist kein Geheimnis, dass die Politik, anstatt sich nach der Decke zu strecken, gerne Auswege sucht, um zusätzliche Mittel zu generieren, sei es durch Mehrerträge oder mit neuen Schulden.

Entgegen anderer Behauptung enthält die seinerzeit mit dem volkswirtschaftlichen Institut der Universität (Prof. Dr. Robert E. Leu) erarbeitete Bernische Schuldenbremse durchaus eine gewisse Flexibilität insbesondere hinsichtlich einer allenfalls unumgänglichen Neuverschuldung für Investitionen. Zum einen kommt die Schuldenbremse der Investitionsrechnung nur dann zur Anwendung, wenn die Bruttoschuldenquote einen Wert von 12 Prozent übersteigt. Zum andern kann mit qualifiziertem Mehr davon abgewichen werden.

Die Vernehmlassungsvorlage geht davon aus, dass mit Überschüssen in Vorjahren quasi virtuell Geld zurückgelegt werden kann, um künftige Investitionen zu finanzieren. Dieses Vorgehen erinnert an den Investitionsfonds bzw. das entsprechende Gesetz, auf welches der Grosse Rat im September 2019 gar nicht erst eingetreten ist. Die gleichen Leute, die vor den finanziellen Folgen der Pandemie auch in Zukunft warnen, erwarten nun in den nächsten Jahren massive Überschüsse – ein ziemlicher Widerspruch.

Die Vernehmlassungsvorlage schüttet zudem mit einer zusätzlichen Variante das Kind geradezu mit dem Bade aus, indem die Schuldenbremse deutlich abgeschwächt werden soll (tiefere Quoren für die Abweichung von ordentlichen Bestimmungen) bzw. setzt die Schuldenbremse für die Erfolgsrechnung faktisch ausser Kraft (Vorhandensein von «Eigenkapital» anstatt von «Bilanzüberschüssen»). Da macht die FDP nicht mit.